Barrierefreiheit
Die Stadt Gefrees ist bemüht, ihre Website www.gefrees.de im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Barrierefreiheit barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar.
Derzeit sind uns folgende Bereiche bekannt, die noch nicht vollständig barrierefrei sind:
z. B. PDFs sind teilweise nicht barrierefrei, Bilder ohne Alt-Texte, Kontraste einzelner Elemente, Untertitelung von Videos etc.
Die Behebung der Barrieren ist in Arbeit und wird schrittweise umgesetzt.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie mit der Antwort der Kommune nicht zufrieden sind oder innerhalb der oben genannten Frist keine Rückmeldung erhalten, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden:
Schlichtungsstelle nach § 16 BGG
bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen außergerichtlich beizulegen.